
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
angesichts der großen Herausforderungen, vor welche die Maßnahmen gegen die Pandemie die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt stellen, will die CSU-Stadtratsfraktion alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, die Stadtrat und Verwaltung zur Verfügung stehen, um die sozialen und wirtschaftlichen Belastungen zu begrenzen.
Wir bauen dabei auf den unbürokratischen Entscheidungen und dem konstruktiven (Ver-)Handeln der Verwaltung auf. Besonders spürbar ist, dass die Regeln für Außengastro und Freischankflächen unbürokratisch erweitert wurden, beispielsweise durch großzügigere Bestuhlung. Die Reaktion der Bürger ist durchweg positiv.
In der Krise sind Lösungen erwogen und umgesetzt worden, welche „im Regelbetrieb“ nicht bedacht wurden. Diese positiven Impulse können jedoch für eine grundsätzliche Überarbeitung der Regeln dienen, damit neue Impulse für eine lebendige Innenstadt gesetzt werden.
Die CSU-Fraktion hat dabei den Anspruch, soweit möglich Planungssicherheit, z.B. für gastronomische Betriebe, aber auch für weiteren Akteure, in den kommenden 12-24 Monaten zu geben. Ob eine dauerhafte Gültigkeit geboten ist, muss beurteilt werden, sobald die akute Phase der Pandemie überwunden wurde und die nötigen gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Zukunft feststehen.
Es ist allerdings der Wunsch der CSU-Fraktion, so viele positive Impulse wie möglich aus dem Krisenmodus in den Standard-Verwaltungsmodus überzuführen.
Daher stellen wir folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Das Baureferat soll die aktuell bis 30. November 2020 geltenden Regeln für eine weitergehende Ausnutzung der vorhandenen Freiflächen, basierend auf dem Grundlagenkonzept sowie in Abstimmung mit den Betroffenen und den zuständigen Fachstellen, verstetigen und in eine dauerhafte Regelung überführen, welche es ermöglicht
- die großzügigere Bestuhlung auf größeren Flächen beizubehalten,
- wo dies nicht möglich oder sinnvoll ist, die finanziellen Regeln für die Wirte entsprechend der Dauer der Corona-bedingten Einschränkungen zu verlängern,
- das übliche Ende der Freiluftsaison bei geeigneter Wetterlage hinauszuschieben bzw. die Freiluftsaison eher als üblich zu eröffnen,
- für die Wintersaison eine reduzierte Außengastro inkl. Nutzung von Infrarot/Heizpilzen sowie Windschutzwände etc. weiter zu ermöglichen und analog dazu für Biergärten und Innenhöfe ebensolche Regelungen zu finden,
- Plätze für kleinere kulturelle Veranstaltungsformate zu öffnen
- den öffentlichen Außenraum, als sichersten Aufenthalts- und Begegnungsort, pragmatisch und temporär zu öffnen.
Diese Aufzählung ist nicht als abgeschlossen zu betrachten.
Die Verwaltung kann dabei aus Gründen der Zeitersparnis in ihrem Zuständigkeitsbereich handeln, sobald der Stadtrat oder einzelne Ausschüsse dazu beschließen müssen oder von der Verwaltung gehört werden sollen, z.B. um eine Entscheidung mit den politischen Entscheidungsträgern abzustimmen, sollen die Gremien schnellstmöglich befasst werden.
Da aus unserer Sicht Eile geboten ist, bitten wir Sie diesen Antrag bei der nächsten Sitzung des Stadtrates zur Abstimmung zu stellen und ggf. im nächsten Hauptausschuss mit Zustimmung des Gremiums vorzubesprechen.