Kurzzeitparkplätze im Ei

Die CSU-Stadtratsfraktion hat beantragt, in der Innenstadt einige Kurzzeitparkplätze auszuweisen. Ziel ist es, durch gut anfahrbare Kurzzeitparkplätze die Dienstleistungs- und Einkaufsfunktion der Innenstadt zu stärken.

So sah es vor Einführung der Fussgängerzone am Marktplatz aus.

Der Wortlaut unseres Antrages – der vom Stadtrat auch angenommen wurde.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion arbeitet eine Arbeitsgruppe an einem Konzept für moderne Mobilität in der Amberger Innenstadt. In diesem Antrag haben wir bereits darauf verwiesen, dass einzelne Elemente ggf. erprobt werden sollen, um deren Tauglichkeit zu ermitteln.

In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde darüber diskutiert, ob durch gut anfahrbare Kurzzeitparkplätze die Dienstleistungs- und Einkaufsfunktion der Innenstadt gestärkt werden und gleichzeitig existierender Verkehr gelenkt werden kann.

Aus Sicht der CSU-Stadtratsfraktion ist es sinnvoll, eine solche Regelung zu erproben. Daher stellen wir folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen, an vier Stellen in der Altstadt Kurzzeitparkplätze einzurichten, auf denen im Zeitraum zwischen 07:00 und 17:00 Uhr für den maximalen Zeitraum von 30 Minuten geparkt werden kann. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zur Beschlussfassung die Details auszuarbeiten sowie die nötigen Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen (z.B. Anpassung der APP/der Parkscheinautomaten, ggf. Beschilderung zur Bekanntgabe, etc.). Nach einer Testphase von 10-12 Monaten erfolgt eine Auswertung – je nach Notwendigkeit sind die zuständigen Gremien auch während dieses Zeitraums zu befassen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, ihre Einschätzung abzugeben, ob für diese Kurzzeitparkplätze unterstützend auch ein gesonderter Tarif eingeführt werden sollte (z.B. auch Wegfall der Gebühren). Standorte: Schrägparker Herrnstraße vor der ehemaligen Stadtsparkasse (49.44580, 11.85867) – die Behindertenparkplätze bleiben vom Versuch unberührt; 5 Parkplätze am Parkplatz in der Weinstraße (49.44500, 11.85458) – prüfen, ob evtl. längs die Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden; Roßmarkt 4 Parkplätze vor der Hausnummer 10 (49.44396, 11.85442) – hier ist zu prüfen, ob während der Testphase ggf. Anwohnern das Dauerparken nicht mehr erlaubt werden soll. 5 oder 6 Parkplätze am bzw. rund um den Malteserplatz (49.44410, 11.85092) – welche aufgrund von Abgrenzungsmöglichkeiten geeignet sind, soll durch die Verwaltung vorgeschlagen werden.

13.02.2024 | Matthias Schöberl | Kategorie(n): Altstadt, Verkehr

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